Datenschutz
1. Das Wesen der bestellten Arbeit und alle von den Kunden ans Unternehmen übergegebenen Informationen unterliegen der höchsten Geheimhaltung.
2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden, kann der Übersetzer keine Informationen öffentlich freigeben oder Dritte auf sie aufmerksam machen, mit der Ausnahme von den bevollmächtigten Mitarbeitern oder den vom Unternehmen berechtigten Sublieferanten, deren betriebliche und beratende Aufgaben den Zugang an diese Information voraussetzen.
3. Die oben genannte Garantie trifft nicht zu, wenn es von dem Unternehmen gesetzlich verlangt ist, diese Information zu übertragen, oder wenn diese Information unabhängig von irgendwelcher Verbreitung seitens des Unternehmens jedermann zugänglich ist oder wird.